E-Rechnung für Handwerker leicht gemacht

Die E-Rechnungspflicht kommt schrittweise, und viele Betriebe müssen bereits heute E-Rechnungen empfangen können. Mit Synobat sind Sie vorbereitet: Ihre Rechnungen entstehen im geforderten strukturierten Format, ganz ohne technisches Format-Wissen.

  • Bereit für XRechnung und ZUGFeRD
  • Konforme Rechnungen
  • Ohne Kreditkarte
Handwerker erstellt eine E-Rechnung am Tablet mit Synobat
Rechnungen im geforderten Format, ohne zusätzlichen Aufwand
Bereit für die Pflicht

Was die E-Rechnung für Ihren Betrieb bedeutet

Die E-Rechnung ist kein einfaches PDF mehr, sondern eine strukturierte, maschinenlesbare Rechnung nach europäischer Norm. Für viele Handwerksbetriebe klingt das nach Aufwand und Technik. Mit Synobat bleibt Ihre Arbeitsweise gleich: Sie schreiben Ihre Rechnung wie gewohnt, das konforme Format entsteht im Hintergrund. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben, ohne sich mit XML oder Normen beschäftigen zu müssen.

Konformes Format automatisch

Ihre Rechnungen entstehen nach EN 16931 als XRechnung oder ZUGFeRD. Sie arbeiten wie gewohnt, das strukturierte Format wird im Hintergrund erzeugt.

Empfangen und ausstellen

Eingangs- und Ausgangsrechnungen an einem Ort. Sie können E-Rechnungen empfangen und selbst ausstellen, alles innerhalb von Synobat.

Ohne technisches Wissen

Kein XML, keine Normen, kein Format-Wissen nötig. Synobat begleitet Sie ruhig zur Konformität, damit Sie sich auf Ihre Baustellen konzentrieren können.

So funktioniert es

Rechnungen erstellen, empfangen und archivieren

Von der Erstellung im richtigen Format über das Empfangen von Eingangsrechnungen bis zur GoBD-konformen Archivierung: Synobat deckt den gesamten Rechnungsprozess ab und macht Ihren Betrieb Schritt für Schritt bereit für die Pflicht.

Was die E-Rechnungspflicht bedeutet

Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei im Anhang und kein Papierbeleg, sondern eine strukturierte, maschinenlesbare Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind dafür zwei Formate verbreitet: XRechnung, eine reine XML-Datei, und ZUGFeRD, ein PDF mit eingebetteten XML-Daten. Der Vorteil: Die Rechnungsdaten lassen sich automatisch weiterverarbeiten, ohne dass jemand sie abtippen muss. Für Handwerksbetriebe heißt das, dass die klassische Rechnung als PDF oder auf Papier im geschäftlichen Bereich schrittweise durch dieses strukturierte Format ersetzt wird. Synobat sorgt dafür, dass Ihre Rechnungen von Anfang an dieser Norm entsprechen.

Was die E-Rechnungspflicht bedeutet in Synobat
Was die E-Rechnungspflicht bedeutet.

Rechnungen im geforderten Format erstellen

Sie geben Ihre Positionen, Mengen und Preise ein wie immer, Synobat kümmert sich um den Rest. Alle deutschen Pflichtangaben nach §14 UStG sind berücksichtigt: vollständige Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer sowie die korrekt ausgewiesene Umsatzsteuer. Aus diesen Angaben erzeugt Synobat automatisch eine gültige XRechnung oder ZUGFeRD-Datei. Sie müssen sich weder mit XML-Strukturen noch mit den technischen Details der Norm auseinandersetzen. Das konforme Format entsteht im Hintergrund, während Sie mit der gewohnten, übersichtlichen Oberfläche arbeiten. So bleibt Ihre Rechnungsstellung schnell und erfüllt zugleich die gesetzlichen Vorgaben.

Rechnungen im geforderten Format erstellen in Synobat
Rechnungen im geforderten Format erstellen.

E-Rechnungen ausstellen und empfangen

Die Pflicht betrifft nicht nur das Ausstellen, sondern auch das Empfangen. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen entgegennehmen können. Mit Synobat verwalten Sie Ausgangs- und Eingangsrechnungen an einem einzigen Ort. Eingehende E-Rechnungen Ihrer Lieferanten und Nachunternehmer werden erfasst, Ihre eigenen Rechnungen im geforderten Format ausgestellt. Alle Belege werden dabei GoBD-konform archiviert, also unveränderbar und nachvollziehbar aufbewahrt. So haben Sie den Überblick über den gesamten Rechnungsfluss und erfüllen zugleich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufbewahrung.

E-Rechnungen ausstellen und empfangen in Synobat
E-Rechnungen ausstellen und empfangen.

Ruhig zur Konformität

Die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht verunsichert viele Betriebe: Neue Formate, neue Fristen, neue Begriffe. Synobat nimmt Ihnen diese Sorge ab. Sie brauchen kein Format-Wissen und keine zusätzliche Software zu installieren. Synobat begleitet Sie durch die Umstellung und erzeugt die konformen Rechnungen automatisch, sobald die jeweilige Frist Sie betrifft. Sie starten mit einem kostenlosen Konto und richten Ihren Betrieb in Ruhe ein, lange bevor die Ausstellungspflicht greift. So sind Sie vorbereitet, ohne unter Zeitdruck zu geraten, und können sich weiter auf Ihr Handwerk konzentrieren.

Ruhig zur Konformität in Synobat
Ruhig zur Konformität.

Machen Sie Ihren Betrieb bereit für die E-Rechnung

Starten Sie noch heute mit einem kostenlosen Konto und richten Sie Ihre konforme Rechnungsstellung in Ruhe ein.

Kostenloses Konto erstellen
Aus der Praxis

E-Rechnung für Ihr Gewerk

Ob Fliesenleger, Elektriker oder Heizungsbauer: Jeder Betrieb, der an Unternehmen fakturiert, ist von der E-Rechnungspflicht betroffen. Diese Beispiele zeigen, wie die Gewerke die neuen Vorgaben mit Synobat erfüllen.

Transparenz

In welchem Tarif?

Sie bereiten Ihren Betrieb bereits mit einem kostenlosen Konto auf die E-Rechnung vor. Die konforme Rechnungsstellung ist in allen Tarifen enthalten.

Tarif Preis E-Rechnung
Starter Kostenlos Enthalten
Solo 15 € netto / Monat Enthalten
Pro 30 € netto / Monat Enthalten
Business 49 € netto / Monat Enthalten

Alle Details und die jährliche Zahlung finden Sie auf der Preise-Seite. Eine jährliche Zahlung ist möglich.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine E-Rechnung, ab wann gilt die Pflicht und was ändert sich für Ihren Betrieb? Die häufigsten Fragen rund um die E-Rechnung, klar und ohne Fachchinesisch beantwortet.

Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine strukturierte elektronische Rechnung nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind das die Formate XRechnung (als reine XML-Datei) und ZUGFeRD (ein PDF mit eingebettetem XML). Anders als ein einfaches PDF ist eine E-Rechnung maschinenlesbar und lässt sich automatisch weiterverarbeiten.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Der Empfang von E-Rechnungen ist seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtend. Die Ausstellung wird stufenweise eingeführt: ab 2027 für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro und ab dem 1. Januar 2028 für alle inländischen B2B-Umsätze. Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch übergangsweise und mit Zustimmung des Empfängers zulässig.
Was muss ich an meiner Rechnungsstellung ändern?
An Ihrer Arbeitsweise ändert sich nichts. Sie erfassen Ihre Positionen und Preise wie gewohnt, Synobat erstellt die Rechnung automatisch im geforderten strukturierten Format mit allen Pflichtangaben, USt-IdNr und der korrekt ausgewiesenen Umsatzsteuer.
Kann ich auch E-Rechnungen empfangen?
Ja. Mit Synobat können Sie E-Rechnungen sowohl empfangen als auch ausstellen. Eingangs- und Ausgangsrechnungen verwalten Sie an einem Ort und archivieren sie GoBD-konform.
Kostet die Konformität extra?
Nein. Sie bereiten Ihren Betrieb bereits mit einem kostenlosen Konto auf die E-Rechnung vor. Alle Details zu den Tarifen finden Sie auf der Preise-Seite.

Sind Sie bereit für die E-Rechnung?

Kostenloses Konto, ohne Vertragsbindung, ohne Kreditkarte.