Rechnungssoftware für Handwerker

Schreiben Sie Ihre Baustellenrechnungen in wenigen Minuten, direkt aus dem angenommenen Angebot. Mit korrekter USt, §13b UStG, GoBD-konformer Nummerierung und Zahlungsverfolgung behalten Sie den Überblick.

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Rechnungssoftware für Handwerker mit Baustellenrechnung
Eine Baustellenrechnung mit USt und Pflichtangaben in Synobat
Ihre Vorteile

Schneller abrechnen, weniger Fehler

Als Handwerksbetrieb wollen Sie nach getaner Arbeit schnell zu Ihrem Geld kommen und nicht abends am Schreibtisch Zahlen abtippen. Synobat übernimmt die Rechnungsstellung von der Übernahme des Angebots bis zur Mahnung. So bleiben Ihre Rechnungen korrekt, nachvollziehbar und pünktlich beim Kunden, ohne dass Sie sich um jede Pflichtangabe einzeln kümmern müssen.

Kein Abtippen mehr

Aus dem angenommenen Angebot wird per Klick eine Rechnung. Positionen, Mengen und Preise werden übernommen, Sie müssen nichts erneut eingeben und ersparen sich Übertragungsfehler.

Rechtssicher abrechnen

Pflichtangaben, USt-IdNr, fortlaufende Nummerierung und §13b UStG sind hinterlegt. So bleiben Ihre Rechnungen GoBD-konform und halten einer Prüfung durch das Finanzamt stand.

Schneller bezahlt werden

Sie sehen auf einen Blick, welche Rechnungen offen, bezahlt oder überfällig sind, und versenden Mahnungen mit wenigen Klicks. So verkürzen Sie Ihre Zahlungsziele spürbar.

So funktioniert es

Alles für Ihre Baustellenrechnungen

Von der USt über Abschlagsrechnungen bis zur Zahlungsverfolgung: Synobat deckt den gesamten Rechnungsprozess auf der Baustelle ab. Alles greift ineinander, damit Sie weniger tippen und weniger prüfen müssen.

Rechnung direkt aus dem Angebot erstellen

Wenn Ihr Kunde das Angebot angenommen hat, wird daraus mit einem Klick eine Rechnung. Alle Positionen, Mengen, Einheitspreise und Steuersätze übernimmt Synobat automatisch, ohne dass Sie etwas neu eintippen müssen. Das spart Zeit und verhindert Übertragungsfehler zwischen Angebot und Rechnung. Sie können einzelne Positionen anpassen, Zusatzarbeiten ergänzen oder Rabatte gewähren, bevor Sie die Rechnung finalisieren. Anschließend versenden Sie sie als PDF per E-Mail oder laden sie herunter. So haben Sie den kompletten Weg vom Angebot bis zur bezahlten Rechnung an einem Ort, und jeder Auftrag bleibt sauber dokumentiert.

Rechnung aus einem angenommenen Angebot erstellen
Aus dem Angebot wird per Klick eine Rechnung

Deutsche USt, §13b UStG und Pflichtangaben

Bauleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %, den Synobat korrekt ausweist. Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern erstellen Sie mit §13b UStG eine Netto-Rechnung mit dem Vermerk 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers' (Reverse-Charge). Alle Pflichtangaben sind hinterlegt: Ihr Firmenname, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer. Ob GmbH, UG oder Einzelunternehmen, Ihre Stammdaten stehen automatisch auf jeder Rechnung, der Handelsregistereintrag, sofern vorhanden. So unterstützt Synobat eine GoBD-konforme, nachvollziehbare Aufbewahrung und erspart Ihnen Rückfragen vom Steuerberater oder Finanzamt.

USt 19 Prozent und §13b UStG auf der Rechnung
Steuersätze, Reverse-Charge und Pflichtangaben im Griff

Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt

Größere Baustellen ziehen sich über Wochen. Mit Synobat stellen Sie Abschlagsrechnungen und Teilrechnungen nach Baufortschritt, statt monatelang auf Ihr Geld zu warten. Sie rechnen einen prozentualen Anteil oder konkrete Leistungen ab, sobald ein Bauabschnitt fertig ist. Am Ende erstellen Sie die Schlussrechnung, in der alle bereits gestellten Abschläge sauber gegengerechnet werden. So sehen Sie und Ihr Kunde jederzeit, was bereits gezahlt und was noch offen ist. Das verbessert Ihre Liquidität deutlich, weil Sie fortlaufend Geld hereinholen und nicht in Vorleistung gehen müssen, bis das gesamte Projekt abgeschlossen ist.

Abschlagsrechnung und Schlussrechnung nach Baufortschritt
Abschläge stellen und in der Schlussrechnung verrechnen

Zahlungen verfolgen, mahnen und stornieren

Behalten Sie den Überblick über Ihre Außenstände: Jede Rechnung trägt einen klaren Status, bezahlt, offen oder überfällig. Bleibt eine Zahlung aus, versenden Sie mit wenigen Klicks eine freundliche Erinnerung oder eine förmliche Mahnung, ohne mühsam eigene Schreiben aufzusetzen. Hat sich ein Fehler eingeschlichen oder wurde eine Rechnung falsch gestellt, erstellen Sie eine Stornorechnung oder Rechnungskorrektur, die den ursprünglichen Beleg sauber referenziert. So bleibt Ihre Buchhaltung lückenlos und nachvollziehbar. Sie wissen jederzeit, wie viel Geld noch unterwegs ist, und können gezielt nachfassen, bevor aus einer offenen Rechnung ein echtes Problem wird.

Zahlungsstatus, Mahnungen und Stornorechnung verwalten
Offene Posten sehen, mahnen und korrigieren

Bereit für schnellere Rechnungen?

Erstellen Sie Ihr kostenloses Konto und schreiben Sie Ihre erste Baustellenrechnung noch heute.

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Aus der Praxis

Rechnungen für Ihr Gewerk

Ob Neubau, Sanierung oder kleiner Auftrag beim Privatkunden: Handwerker aus allen Gewerken nutzen Synobat, um sauber und pünktlich abzurechnen. Sehen Sie, wie es in Ihrem Gewerk aussehen kann.

Transparenz

In welchem Tarif?

Die Rechnungsstellung ist in jedem Synobat-Tarif enthalten, vom kostenlosen Starter bis Business. Sie wählen den Umfang, der zu Ihrem Betrieb passt.

Tarif Preis Rechnungssoftware
Starter Kostenlos Enthalten
Solo 15 € netto / Monat Enthalten
Pro 30 € netto / Monat Enthalten
Business 49 € netto / Monat Enthalten

Alle Details finden Sie auf der Preise-Seite. Bei jährlicher Zahlung möglich sparen Sie gegenüber der monatlichen Abrechnung.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Rechnungen, USt, §13b UStG und Abschlägen in Synobat. Fehlt etwas, hilft Ihnen unser Team gerne weiter.

Kann ich eine Rechnung direkt aus einem Angebot erstellen?
Ja. Sobald Ihr Kunde ein Angebot angenommen hat, erstellen Sie daraus mit einem Klick eine Rechnung. Alle Positionen, Mengen und Preise werden übernommen, Sie müssen nichts neu eintippen. Vor dem Versand können Sie einzelne Positionen anpassen oder Zusatzarbeiten ergänzen.
Unterstützt Synobat §13b UStG und Reverse-Charge?
Ja. Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern erstellen Sie eine Netto-Rechnung mit dem Vermerk 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers'. Die USt weist dann der Leistungsempfänger aus. Für alle anderen Fälle rechnet Synobat mit 19 % USt.
Sind die Rechnungen GoBD-konform?
Synobat vergibt fortlaufende, einmalige Rechnungsnummern und hinterlegt alle Pflichtangaben wie Steuernummer oder USt-IdNr, Anschrift, Leistungszeitraum und, sofern vorhanden, Handelsregisterangaben. So unterstützt Synobat eine nachvollziehbare, GoBD-konforme Aufbewahrung Ihrer Belege.
Wie funktionieren Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung?
Sie stellen während der Baustelle Abschlags- oder Teilrechnungen nach Fortschritt und rechnen so laufend ab. Am Ende erstellen Sie die Schlussrechnung, in der alle bereits gestellten Abschläge automatisch gegengerechnet werden. So bleibt der offene Betrag jederzeit korrekt.
Kann ich eine falsche Rechnung korrigieren?
Ja. Wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat, erstellen Sie eine Stornorechnung oder Rechnungskorrektur, die den ursprünglichen Beleg referenziert. Ihre Nummerierung bleibt lückenlos und Ihre Buchhaltung nachvollziehbar, ganz ohne handschriftliche Änderungen am Original.

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